
Nachhaltige Weihnachtsgeschenke
So könnt ihr euren Mitarbeitenden nachhaltig eine Freude machen
von Sandra Weith-Höinghaus (Gastautorin), 20. November 2022
Lasst uns froh und grüner sein! Merry green Christmas, aber wie?
Gastbeitrag von Sandra Weith-Höinghaus, Steuerfachwirtin & Geschäftsführerin Von Westfalen GmbH
Nikolaustag, Weihnachten – die Festtage stehen vor der Tür! Doch was ist das richtige Geschenk für jemand der schon alles hat? Wie wäre es denn mal mit einem Geschenk, dass nicht nur dem Mitarbeiter sondern auch unserem Planet zu Gute kommt?
Amazon Marketplace und viele andere Gutscheine (überwiegend alle Portale für Gutscheine an Privatpersonen) sind steuerlich nicht mehr absetzbar – und aus nachhaltigen und ethischen Gründen auch nicht mehr die 1. Wahl. Wenn du echtes Employer-Branding willst, dann mach doch grün! Wir haben nachhaltige Weihnachtsgeschenke für euch gefunden und zeigen euch worauf ihr steuerlich achten müsst, wenn ihr euren Mitarbeitenden nachhaltige Weihnachtsgeschenke machen möchtet.
1. Monatliche Sachbezüge mit 50 € Betrag
Du kannst deinem Team jeden Monat bis zu 50 € brutto zusätzlich zum Arbeitslohn zukommen lassen – hierfür kannst du am besten die GuudCard nutzen – eine Sachbezugskarte, mit der Mitarbeitende an vielen nachhaltigen Orten konsumieren können, z.B. örtliche Bioläden, im ÖPNV, in Restaurants und Cafés u.v.a.
Wenn du bisher noch keine Sachbezugskarte oder andere regelmäßige Sachbezugsmöglichkeiten nutzt, hast du die Möglichkeit, diese 50 € im Rahmen eines Weihnachtsgeschenks zu nutzen.

2. Nachhaltige Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter bis 60 € brutto
Du kannst eine Weihnachtsfeier veranstalten und dabei bis zu 110 € brutto pro Person ausgeben – hierin kann auch ein Weihnachtsgeschenk enthalten sein.
Nach Auffassung der Finanzverwaltung darf jedoch das Geschenk nicht mehr als 60 € brutto von den 110 € betragen. Bitte beachte: Dieses gilt NUR in Verbindung mit einer Weihnachtsfeier. Ohne Feier gibt es nur die Möglichkeit des 50 € – Betrages (siehe oben).
Die Weihnachtsfeier wird teurer als geplant? Das ist nicht schlimm, denn die 110 € können auch überschritten werden. Der über 110 € hinausgehende Betrag muss dann vom Unternehmen pauschal mit 25% versteuert werden – die Steuer ist auch eine Betriebsausgabe, wie auch die gesamte Feier.
Ein Beispiel: Die Feier kostet 150 € pro Person, dann zieht ihr den Freibetrag von 110 € ab und versteuert noch 40 € pro Person pauschal.

Ebenso ist eine virtuelle Weihnachtsfeier auch eine Weihnachtsfeier. Du solltest die Feier mit Belegen oder Einladungen/Programm der Feier dokumentieren und die teilnehmenden Personen aufzeichnen, egal, um welche Art von Weihnachtsfeier es sich handelt.
Die Buchführungsabteilung oder Steuerkanzlei benötigt die Liste der Teilnehmer:innen für die Buchführung. Reiche die Liste zusammen mit den Belegen für die Feier ein. Eine Feier kannst du zweimal im Jahr veranstalten (z. B. Sommerfest und Weihnachtsfeier).
3. Steuerfreie nachhaltige Geschenke aus persönlichem Anlass
Geschenke aus persönlichem Anlass (wie Geburtstag oder Hochzeit) können pro Anlass/Person bis zu 60 € brutto betragen. Diese Grenze gilt aber nicht für Weihnachten, da dieses kein persönlicher Anlass ist.
Reiche auch hier der Steuerkanzlei den Beleg für das Geschenk ein und vermerke auf dem Beleg, für wen das Geschenk war und welcher Anlass vorlag.
Was passiert, wenn ich die Grenzen nicht beachte?
Wenn du die Grenzen nicht beachtest und z. B. ein Weihnachts- oder Geburtstags-Geschenk im Wert von 100 € gibst, musst du 30 % pauschale Geschenkesteuer abführen. Damit müssen die Arbeitnehmenden das Geschenk nicht versteuern und sparen Steuer- und Sozialabgaben.
4. Nachhaltige Weihnachtsgeschenke oder vielleicht doch ein Guudschein?
Hier kann man sich austoben: Geschenke sind möglich in Form von Büchern, Geschenkekörben mit Leckereien oder Kosmetika aus dem Biomarkt. Auch Gutscheine sind mögliche Geschenke, wenn sie die Regelungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) beachten – wie der Guudschein. Dieser unterliegt den Regelungen des ZAG und ist damit als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Wir bei Von Westfalen nutzen dieses Jahr erstmals als den Guudschein als Weihnachtsgeschenk. Der Guudschein kann bei zahlreichen nachhaltigen Shops aus den Bereichen Lebensmittel, Kleidung, Accessoires, Wohnen und Naturkosmetik eingelöst werden. Dabei sind tolle Konzepte wie z.B. unperfekte Produkte von Mit Ecken und Kanten oder Mode zum Leihen von UNOWN.

Viel Spaß beim nachhaltigen Verschenken!
Weitere Tipps zu Employer-Branding und Personalthemen findest du auf dem Blog von Von Westfalen.